ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



1. Verkaufsbedingungen 

 

a) CATWALK Katzentreppen liefert sowohl an Endverbraucher, als auch an Hausverwaltungen, Architekten und Unternehmen.

b) Die Ware wird in montage- und versandfähigen Teilen einschließlich der zur Montage notwendigen Teile (Schrauben etc.) übergeben oder geliefert. Die Montage ist im Kaufpreis nicht eingeschlossen.

c) Die Treppenstufen unterliegen natürlichen Farb- und Strukturunterschieden. Sie können durch Wettereinflüsse nach einiger Zeit leichte Risse aufweisen. Dies ist naturbedingt und liegt nicht im Rahmen der Gewährleistung.


d) CATWALK Katzentreppen behält sich nach Abstimmung mit dem Kunden vor, die zur Montage notwendigen Bestandteile bei Bedarf zu ergänzen oder zu entfernen, sofern die vom Kunden ausgewählten Bestandteile in ihrer Zusammensetzung nicht zu der vom Kunden erkennbar vorgesehenen Montage geeignet sind.


e) Die stillschweigende Zustimmung des Kunden zu der nach 1. d) gegebenenfalls geänderten Zusammensetzung der Bestandteile gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach der Benachrichtigung durch CATWALK Katzentreppen schriftlich widersprochen hat.

 

2. Gewährleistung, Garantie

 

a) CATWALK Katzentreppen gewährt auf die Katzentreppen eine Garantie von 3 Jahren. Die Garantie wird ausschliesslich auf die Leistungen und Produkte gewährt, welche CATWALK Katzentreppen geliefert hat. Werden Änderungen an der Katzentreppe durch den Käufer vorgenommen oder wird die Treppe vom Käufer an einen anderen Ort umgezogen, so erlischt die Garantie.

 

b) Schäden, die auf Grund einer nicht sachgemäßen Behandlung oder durch Gewaltanwendung entstanden sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.

 

c) Als vertragsgemäße Abnutzung der Katzentreppen gilt das durch den natürlichen Kratztrieb der Katzen Verschleißen der Stufen.

 

d) Sollte sich die Ware als mangelhaft erweisen, beseitigt CATWALK Katzentreppen innerhalb der Gewährleistungsfrist von 3 Jahren den Mangel (Nachbesserung) oder liefert Ersatz (Nachlieferung). Mängelanzeigen sind unverzüglich an CATWALK Katzentreppen zu richten. Bei berechtigen Mängelrügen geht die Rücksendung bzw. Abholung auf Kosten von CATWALK Katzentreppen. Schlägt die Nachbesserung fehl, bleibt es dem Käufer vorbehalten, eine Minderung des Kaufpreises vorzuschlagen. Nachbesserung und Ersatzlieferung erfolgen immer nur auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

 

3. Eigentumsvorbehalt von CATWALK Katzentreppen

 

Die Ware bleibt gesetzlich bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von CATWALK Katzentreppen. Solange der Kunde den Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt hat, verpflichtet sich der Kunde, die Ware pfleglich zu behandeln und etwaige Beschädigungen an der Ware dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung der vorgenannten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.

 

4. Haftungsbeschränkung

 

CATWALK Katzentreppen haftet nicht für Personenschäden, welche durch das untersagte Besteigen der Katzentreppen durch Personen entstanden sind sowie durch Naturgewalten.

 

Keine Haftungsbeschränkung gilt für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragtypische Schäden, die dem Kunden aufgrund einer von uns verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet CATWALK Katzentreppen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

5. Verjährung

 

Tritt der Käufer wegen eines Sachmangels der Kaufsache berechtigt vom Kaufvertrag zurück oder mindert er wegen eines solchen Mangels berechtigt den Kaufpreis, so verjährt sein Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises,

- in fünf Jahren, wenn der Kaufgegenstand in einem Bauwerk oder einer Sache besteht, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat;

- im übrigen in 3 Jahren.

 

6. Gerichtsstand, Leistungsort

 

Der Gerichtsstand sowie der Leistungsort ist der aktuelle Firmensitz der CATWALK Katzentreppen.

 

CATWALK Katzentreppen
Markus Gehring
Fischmattstrasse 11
CH-6374 Buochs

 

7. Salvatorische Klausel

 

Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht betroffen.

 

 

Stand 01.07.2020